Die Statuten der Lesegesellschaft Stammheim

1. Name und Sitz

1.1. Unter dem Namen „Lesegesellschaft Stammheim“ besteht ein gemeinnütziger, neutraler Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB mit Sitz am jeweiligen Ort des Vereinspräsidenten/der Vereinspräsidentin.

2. Zweck
2.1. Der Verein fördert das kulturelle Leben im Stammertal durch folgende Tätigkeiten:
a. Organisation und/oder Förderung von kulturellen Veranstaltungen
b. Führen des Museums Stammertal
c. Übernahme von kulturellen Aufgaben der Gemeinde Stammheim

3. Mitgliedschaft
3.1. Jede Person, welche die Lesegesellschaft unterstützen möchte, kann Mitglied werden.
3.2. Der Ein- und Austritt kann jederzeit erfolgen.
3.3. Der Mitgliederbeitrag wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt.
3.4. Ehrenmitglieder bezahlen keinen Mitgliederbeitrag.

4. Finanzierung
4.1. Der Verein finanziert seine verschiedenen Aufgaben gemäss Art. 2 durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Beiträge von Gönnern und Unterstützungen durch die Gemeinde.
4.2. Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.
4.3. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

5. Generalversammlung
5.1. Die Generalversammlung findet zum Gedenken an den Ustertag, wenn immer möglich, am 22. November statt und ist öffentlich.
5.2. Einladung und Traktandenliste sind allen Vereinsmitgliedern mindestens 14 Tage vor der Versammlung zuzustellen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
5.3. Geschäfte der Versammlung
a. Wahlen
– Vorstandsmitglieder und Präsident/Präsidentin
– Präsident/Präsidentin der Museumskommission
– Kontrollstelle
b. Abnahme der Jahresberichte:
– Lesegesellschaft
– Museum Stammertal
c. Abnahme der Jahresrechnungen:
– Lesegesellschaft
– Museum Stammertal
d. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 
e. Ernennung von Ehrenmitgliedern aufgrund besonderer Verdienste
f. Änderung der Statuten
g. Vereinsauflösung und Fusion
5.4. An der Generalversammlung soll ein kultureller bzw. bildender Beitrag stattfinden.

6. Vorstand
6.1. Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern.
6.2. Die Amtsdauer beträgt in der Regel 4 Jahre. (Wahljahre: 2020, 2024 usw.)
6.3. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
6.4. Der Vorstand besorgt alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.
6.5. Er vertritt den Verein nach aussen. Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident/ die Präsidentin oder der Vizepräsident/die Vizepräsidentin mit je einem weiteren Vorstandsmitglied.
6.6. Er kann Kommissionen und Arbeitsgruppen einsetzen.
6.7. Der Vorstand kann einzelne Aufgaben vorübergehend oder dauernd an geeignete Mitglieder delegieren.
6.8. Er wählt die Mitglieder der Museumskommission. Die Bestätigung der bestehenden Museumskommission findet alle vier Jahre statt, jeweils in der auf die Generalversammlung des Wahljahres folgenden Vorstandssitzung.

7. Museumskommission
7.1. Die Museumskommission umfasst 12 Mitglieder und konstituiert sich selbst.
7.2. Die Amtsdauer beträgt in der Regel 4 Jahre.
7.3. Die Museumskommission führt das Museum Stammertal und befasst sich mit der Erhaltung und Präsentation hiesigen Kulturgutes.
7.4. Sie ist verpflichtet, den Vorstand über wesentliche Aktivitäten und Geschäfte, die für die Lesegesellschaft von Belang sind, zu informieren.
7.5. Die Museumskommission schlägt ihre Mitglieder dem Vorstand zur Wahl vor.
7.6. Die Sammlung, die Einrichtung, sowie die finanziellen Mittel bilden das Vermögen des Museums. Dieses Vermögen ist Eigentum der Lesegesellschaft. Die Museumskommission entscheidet eigenständig über dessen Verwendung.

8. Kontrollstelle
8.1. Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen.
8.2. Die Amtsdauer beträgt in der Regel 4 Jahre.
8.3. Beide Jahresrechnungen müssen vor der Generalversammlung durch die Kontrollstelle geprüft werden. Diese gibt einen schriftlichen Bericht ab.

9. Vereinsauflösung und Fusion
9.1. Für die Auflösung oder Fusion des Vereins ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig.
9.2. Das bei der Vereinsauflösung verbleibende Vereinsvermögen wird einer Organisation mit gleichem oder ähnlichem Zweck übergeben. Eine Aufteilung unter den Vereinsmitgliedern ist ausgeschlossen.

Inkrafttreten
Die vorliegenden Statuten sind von der Generalversammlung am 22. November 2019 angenommen worden und ersetzen diejenigen vom 22. November 2011.

Stammheim, 22. November 2019

Der Präsident: Christoph Walt
Die Aktuarin: Monika Ackermann